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Tierversicherungen:
09.07.06: Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung
Der Gesetzgeber regelt es eindeutig (§ 833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)): "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Aus diesem grund ist für jeden Pferdebesitzer eine Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung absolut notwendig. Wie schnell kann es passieren, dass Ihr Pferd beim Ausritt scheut? Die Folgen können katastrophal sein: ein mögliches Unfallopfer kann zum lebenslangen Pflegefall werden und sie müssen für die gesamten Kosten aufkommen.
Die Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei, d.h. die Versicherung übernimmt bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat, die Kosten.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz.Achten Sie jedoch darauf, dass bei dauerhaften Auslandsaufenthalt der Schutz meist nur ein Jahr besteht.
